Energieaudit - Energieeffizienzgesetz

Wir prüfen und analysieren Ihren Energieeinsatz

Ein Energieaudit ist für große Unternehmen und Konzerne alle vier Jahre Pflicht (nach §§ 8 – 8d EDL-G) – für KMU und Kommunen eine echte Chance.

Oder Sie sind aufgrund des Energieeffizienzgesetz z.B. §8 und Ihres Energieverbraucs - siehe Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs - zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. Wir prüfen für Sie und erstellen Lösungen und Maßnahmepläne z.B. zur Einführung der DIN EN ISO 50001.

Als gelisteter BAFA–Energieauditor gemäß § 7 EDL-G stellen wir Ihren Energiehaushalt mithilfe eines Energieaudits auf den Prüfstand:

Wir ermitteln, in welchen Unternehmensbereichen Sie wie viel Energie verbrauchen. Wir machen Ihre Energiefresser sichtbar. Wir beleuchten, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen.

In einem abschließenden Auditbericht empfehlen wir Ihnen branchen- und unternehmensspezifische Energiesparmaßnahmen. Wenn Sie wollen, arbeiten wir direkt nahtlos an der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiter.

Ihr konkreter Nutzen:

  • gelisteter Energieauditor gemäß § 7 EDL-G
  • Ermittlung und Analyse Ihres Energie-Status-Quo
  • Energiefresser werden entdeckt
  • Einsparpotenziale werden aufgezeigt
  • Prüfung der Anforderungen zum Energieeffizienzgesetz